KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig gestoppt

Die Bundesregierung hat die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) vorerst gestoppt. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitgeteilt. Grund des Stopps seien eine klimapolitische Fehlsteuerung und eine Flut von Anträgen, die bereits zur Erschöpfung der BEG-Mittel geführt habe. Die Regierung wolle die Förderung und gesetzlichen Standards für Neubau nun neu ordnen.

BEG-Förderung gestoppt

Wie das Ministerium mitteilt, können ab dem 24.01.2022 keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Dies gelte für alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40), Energetische Sanierung. Dabei werde die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55) endgültig eingestellt. Sie wäre laut Ministerium ohnehin zum Monatsende ausgelaufen. Die Förderung für Sanierungen werde vorläufig gestoppt und wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt seien. Über die Zukunft der Neubauförderung für EH40-Neubauten werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme in der Bundesregierung zügig entschieden.

BEG-Förderprogramme der BAFA nicht betroffen

Ebenso werde zügig über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichten derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, prüften Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm, das Kredite für alle Antragsteller anbiete, deren Anträge nicht bewilligt worden seien. Damit solle auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden. Nicht betroffen vom Programmstopp sei die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (etwa Heizungstausch).

Klimapolitische Fehlsteuerung und Antragsflut

Die neue Bundesregierung habe angesichts der Entwicklungen auf dem Markt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Mit dem vorläufigen Programmstopp für die BEG-Förderung und der Überführung des EH55-Standards zum gesetzlichen Mindeststandard reagierten die KfW und die neue Bundesregierung auf eine klimapolitische Fehlsteuerung der letzten Jahre. Obwohl bekannt gewesen sei, dass der EH55-Standard sich im Neubau als Standard durchgesetzt hat, sei das Ende der EH55-Förderung erst im November 2021 mit Wirkung für Ende Januar 2022 verkündet worden. So seien in 2021 sechs Milliarden Euro Steuergelder – und damit rund ein Drittel der 2021 insgesamt für die Gebäudeeffizienzförderung verfügbaren Mittel – für einen Baustandard zugesagt worden, der sich längst am Markt durchgesetzt habe. Das dann im November 2021 angekündigte nahende Ende der EH55-Neubauförderung habe zu einem "Run" auf die Förderung geführt. Dieser extreme Anstieg von Förderanträgen für EH55-Neubauten allein im Januar 2022 habe dazu geführt, dass die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für die "Bundesförderung effiziente Gebäude" der KfW zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro bereits jetzt ausgeschöpft sind.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2022.

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