Das KfW-Sonderprogramm 2020 zur Abfederung der Corona-Auswirkungen für die Wirtschaft ist am 23.03.2020 gestartet. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Die Mittel für das Programm, das betroffenen Unternehmen jeder Größe offenstehe, seien unbegrenzt.
KfW-Risikoübernahme bis zu 90% und Zinssenkungen
Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu drei Millionen Euro schüfen weitere Erleichterungen für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90% bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichterten Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.
Umsetzung über modifizierte KfW-Programme
Das KfW-Sonderprogramm 2020 werde über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erheblich erweitert würden. Daneben ermögliche das Sonderprogramm "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ (855) große Konsortialfinanzierungen unter Risikobeteiligung der KfW.
Liquiditätshilfen für von Corona betroffene Unternehmen
Die Programme stünden Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten seien. Das heiße, dass alle Unternehmen, die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen seien, einen Kredit beantragen können. Es könnten Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Anträge könnten über die Hausbank gestellt werden.
Redaktion beck-aktuell, 24. März 2020.
Zum Thema im Internet
Ein Faktenblatt "KfW Sonderprogramm 2020" finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums. Weitere Informationen zur KfW-Coronahilfe finden Sie auf der Website der KfW.
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