Am 22. Dezember war er vom AG Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden - also insgesamt 420.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. Die Verteidigung des 54-Jährigen verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.
Wann genau das Verfahren in die nächste Runde geht, ist noch unklar. Als nächstes müssen nun zunächst die Akten zum Landgericht. Für das Absetzen des Urteils am Amtsgericht sehe das Gesetz eine Frist von fünf Wochen ab Urteilsverkündung vor, erläuterte die Direktorin des AG Starnberg, Monika Andreß.