Kernbrennstoffsteuer läuft Ende 2016 aus

Die von den Atomkraftwerksbetreibern zu zahlende Kernbrennstoffsteuer wird zum Ende des Jahres 2016 auslaufen. Im Finanzausschuss des Bundestages ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 30.11.2016 mit dem Versuch gescheitert, die Steuer bis Ende 2022 weiter zu erheben. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von Union und SPD lehnte das Gremium einen entsprechenden Antrag der Fraktion (BT-Drs. 18/10034) ab. Die Opposition im Bundestag stimmte dagegen für die Verlängerung.

Bündnisgrüne halten Befristung der Steuer für willkürlich

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte außerdem gefordert, den Tarif zum 01.01.2017 von 145 auf 220 Euro pro Gramm Spaltstoff zu erhöhen. Die Fraktion hatte die Steuer als "zielsicheres und wirksames Instrument" bezeichnet, um die "Atomwirtschaft angemessen an den entstandenen gesellschaftlichen Kosten zu beteiligen". Für die "willkürliche Befristung" gebe es keinen sachlichen Grund.

SPD sieht sich an Koalitionsvertrag gebunden

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, an ihrer Haltung, die Steuer auslaufen zu lassen, habe sich nichts geändert. Eine Verlängerung wäre ein Wortbruch gegenüber den Betreibern. Die SPD-Fraktion zeigte zwar Sympathie für den Antrag, verwies aber auf den Koalitionsvertrag. Eingeräumt wurde von der SPD-Fraktion, dass Betreiber die Steuerpflicht umgingen, indem sie den Austausch von Brennelementen in das dann steuerfreie Jahr 2017 verschöben.

Opposition warnt vor Finanzierungslücken

Die Linksfraktion erinnerte daran, dass sie selbst schon einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Die Zahlung der Steuer sei weiterhin notwendig. So reichten die Einzahlungen der Atomindustrie in den Entsorgungsfonds nicht aus. Daher müsse die Steuer weiter erhoben werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass die Einnahmen aus der Kernbrennsteuer durch die verzögerten Wechsel der Brennelemente um 700 Millionen Euro niedriger ausfallen würden als erwartet.

Redaktion beck-aktuell, 1. Dezember 2016.