Keine Wiedergutmachung für internierte Deutsche in Tschechien

Eine Angehörige der deutschen Minderheit ist in Tschechien mit einem Antrag auf juristische Wiedergutmachung gescheitert. Das Verfassungsgericht in Brünn (Brno) wies die Beschwerde der 85-Jährigen am Dienstag zurück. Diese war nach dem Zweiten Weltkrieg mit ihren Eltern von 1947 bis 1949 in einem Internierungslager für Deutsche in Svatoborice festgehalten worden. Danach kam die Familie bis 1955 in ein anderes Lager mit besseren Bedingungen.

Keine Rechtsgrundlage für Rehabilitation

Die Verfassungsrichter sahen nun keine Rechtsgrundlage für eine Rehabilitation oder eine Entschädigung. Sie wiesen aber auch die Interpretation einer früheren Instanz zurück, dass die Unterbringung in dem Lager gar ein "Akt der Barmherzigkeit" gewesen sei. Die Nachkriegsinternierung von Angehörigen der deutschen Volksgruppe habe "deutliche Züge des Freiheitsentzugs" getragen, stellte das Verfassungsgericht klar.

Rund drei Millionen Sudetendeutsche vertrieben

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden rund drei Millionen Sudetendeutsche aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben. Doch manche verblieben trotz der Vertreibung im Land. Viele von ihnen gingen später als Aussiedler in die Bundesrepublik. Bei der Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich noch rund 19.000 Tschechen zur deutschen Minderheit.

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2021 (dpa).