Keine Werbung mit Gratisaktien bei Zuteilung nur von Aktienbruchteilen

Eine Bank darf nicht mit Gratisaktien als Prämie für einen Vertragsabschluss werben, wenn sie tatsächlich nur Aktienbruchteile zuteilt. Dies hat eine Bank nach ihrer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Hamburg in einer Unterlassungserklärung bestätigt. Sie hatte Neukunden eine Aktie im Wert von bis zu 200 Euro versprochen – dann aber teilweise nur Aktienbruchteile zugeteilt. Die Verbraucherschützer sahen hierin eine Irreführung.

Informationen auf Internetseite intransparent

Auf die Zuteilung hatten die Neukunden der Trade Republic Bank GmbH laut Verbraucherzentrale keinen Einfluss. Über die Konditionen hinter der Werbeaktion informierte das Unternehmen auf seiner Internetseite aus Sicht der Verbraucherschützer nur unzureichend und intransparent.

Aktienbruchteile mit Nachteilen behaftet

Wie die Verbraucherzentrale erläutert, bietet der Erwerb eines Aktienbruchteils im Vergleich zum Erwerb einer ganzen Aktie eine Reihe von Nachteilen: So fehle der Aktionärin oder dem Aktionär das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung. Dazu berechtige nur der Besitz einer ganzen Aktie. Zudem sei der Handel von Aktienbruchteilen erschwert, da an den regulierten Börsen nur ganze Aktien gehandelt würden.

Neukunden in die Irre geführt

"Der Inhaber eines Bruchteils ist darauf angewiesen, dass ein Broker ihm den Bruchteil abkauft und seinerseits das Risiko auf sich nimmt, erst nach Zusammenfügung mehrerer Bruchteile eine vollständige Aktie zu besitzen. Dieses Risiko lassen sich Broker natürlich teuer bezahlen", so Heidi Pätzold von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Ein Aktienbruchteil ist einfach nicht mit einer Aktie gleichzusetzen. Über Qualität der ausgelobten Prämie führt die Trade Republic ihre Neukunden in die Irre." Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, liegen ihr Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor, die sich durch die Werbeaktion des Unternehmens getäuscht fühlen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Juli 2022.