Das Bundeskabinett will alle für die Fußball-EM akkreditierte Personen - auch diejenigen aus Virusvariantengebieten - von der Quarantänepflicht befreien. Innenminister Seehofer (CSU) bezeichnete die Fußball-Europameisterschaft als “ein sportliches Großereignis, für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird.“
Strenges Schutz- und Hygienekonzept bleibt
Von dieser Ausnahmeregel sind alle Personen erfasst, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert wurden. Alle die dieser Personengruppe angehören, werden von der Anmelde- und Absonderungspflicht sowie vom Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten befreit, wobei ein strenges Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden muss, insbesondere eine tägliche Testung. Die Ausnahmegelungen zur Anmelde- und Absonderungspflicht sind derzeit bis zum 28.07.2021 befristet.
Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2021.
Aus der Datenbank beck-online
Stach, Die häusliche Quarantäne nach Ein- oder Rückreise aus dem Ausland, NJW 2021, 10
Aus dem Nachrichtenarchiv
Keine Quarantänepflicht für vollständig Geimpfte nach Rückkehr aus “Risikogebiet”, Meldung der beck-aktuell Redaktion vom 26.04.2021, becklink 2019585
Eilantrag gegen Quarantäne nach Einreise aus Virusvarianten-Gebiet erfolglos, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.04.2021, becklink 2019517
Neue Regeln bei Einreisen aus ausländischen Corona-Risikogebieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.01.2021, becklink 2018554