Keine Quarantänepflicht für Teilnehmer der Fußball-EM

Das Bundeskabinett will alle für die Fußball-EM akkreditierte Personen - auch diejenigen aus Virusvariantengebieten - von der Quarantänepflicht befreien. Innenminister Seehofer (CSU) bezeichnete die Fußball-Europameisterschaft als “ein sportliches Großereignis, für dessen Gelingen Deutschland seinen Teil leisten wird.“

Strenges Schutz- und Hygienekonzept bleibt

Von dieser Ausnahmeregel sind alle Personen erfasst, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert wurden. Alle die dieser Personengruppe angehören, werden von der Anmelde- und Absonderungspflicht sowie vom Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten befreit, wobei ein strenges Schutz- und Hygienekonzept eingehalten werden muss, insbesondere eine tägliche Testung. Die Ausnahmegelungen zur Anmelde- und Absonderungspflicht sind derzeit bis zum 28.07.2021 befristet.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2021.