Staatsanwaltschaft erachtete Geschehen für nicht weiter aufklärbar
Wie genau es am 07.01.2005 zum Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone kam, ist auch in zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober 2018 beendet, weil sie keine weitere Aufklärung erwartete. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte das überprüfen.
Generalstaatsanwalt sieht keine Hinweise auf Tötung aus rassistischen Gründen
Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärte in einer Mitteilung, es sei nach der Prüfung der Akten nicht auszuschließen, dass Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt gelegen habe, selbst entzündet habe. Es lasse sich auch nicht belegen, dass Polizeibeamte oder andere Beteiligte das Feuer gelegt hätten. Hinterbliebene und Unterstützer der Familie Jalloh waren stets von Mord ausgegangen. Dabei handelt es sich laut Konrad um eine rein spekulative Mutmaßung: Hinweise auf eine Tötung aus rassistischen Gründen "liegen evident nicht vor".