Keine neuen Ermittlungen zu Feuertod des Oury Jalloh in Dessauer Polizeizelle

Die Ermittlungen zum Feuertod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt werden nicht wieder aufgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerde der Hinterbliebenen von Oury Jalloh gegen die Einstellung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen, teilte die Behörde in Naumburg am 29.11.2018 mit. Ein Tatverdacht gegen Polizisten des Reviers Dessau oder andere Personen bestehe nicht.

Staatsanwaltschaft erachtete Geschehen für nicht weiter aufklärbar

Wie genau es am 07.01.2005 zum Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone kam, ist auch in zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober 2018 beendet, weil sie keine weitere Aufklärung erwartete. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte das überprüfen.

Generalstaatsanwalt sieht keine Hinweise auf Tötung aus rassistischen Gründen

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärte in einer Mitteilung, es sei nach der Prüfung der Akten nicht auszuschließen, dass Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt gelegen habe, selbst entzündet habe. Es lasse sich auch nicht belegen, dass Polizeibeamte oder andere Beteiligte das Feuer gelegt hätten. Hinterbliebene und Unterstützer der Familie Jalloh waren stets von Mord ausgegangen. Dabei handelt es sich laut Konrad um eine rein spekulative Mutmaßung: Hinweise auf eine Tötung aus rassistischen Gründen "liegen evident nicht vor".

Redaktion beck-aktuell, 29. November 2018 (dpa).

Mehr zum Thema