Keine neue Prü­fung im Mord­fall Olof Palme

Die Ein­stel­lung der Er­mitt­lun­gen im Mord­fall Olof Palme kommt nicht noch ein­mal auf den Prüf­stand. Es gebe keine be­son­de­ren Grün­de, die eine er­neu­te Prü­fung des Be­schlus­ses der Staats­an­walt­schaft recht­fer­tig­ten, teil­te die schwe­di­sche Staats­an­walt­schaft am 30.09.2020 mit. Der da­ma­li­ge schwe­di­sche Re­gie­rungs­chef war im Fe­bru­ar 1986 auf dem Heim­weg aus einem Stock­hol­mer Kino nie­der­ge­schos­sen wor­den.

Mut­ma­ß­li­cher Täter lebt nicht mehr

Mehr als 34 Jahre nach dem Mord hat­ten die Er­mitt­ler Mitte Juni 2020 einen mitt­ler­wei­le ge­stor­be­nen Mann als mut­ma­ß­li­chen Täter be­nannt. Weil die­ser be­reits 2000 ge­stor­ben war, kann je­doch keine An­kla­ge mehr gegen ihn er­ho­ben wer­den. Der zu­stän­di­ge Staats­an­walt Kris­ter Pe­ters­son hatte die Er­mitt­lun­gen des­halb ein­ge­stellt. Alle of­fe­nen Fra­gen zum Palme-Mord konn­ten somit aber nicht aus­ge­räumt wer­den.

Keine spe­zi­el­len Grün­de für Prü­fung er­sicht­lich

Gemäß der schwe­di­schen Ver­fah­rens­ord­nung kann der Be­schluss eines Staats­an­walts von einem hö­he­ren Staats­an­walt über­prüft wer­den. Dies war nach dem Ent­schluss von Pe­ters­son in einer Reihe von An­trä­gen bei der Staats­an­walt­schaft er­be­ten wor­den. Dass dem nicht nach­ge­kom­men werde, be­grün­de­te Staats­an­walt Lenn­art Guné nun damit, dass für eine Prü­fung be­son­de­re Grün­de vor­lie­gen müss­ten, so­fern die An­trag­stel­ler nicht Ver­däch­ti­ge, Opfer oder deren An­ge­hö­ri­ge seien. Kei­ner der An­trag­stel­ler habe eine sol­che Ver­bin­dung zu den ein­ge­stell­ten Un­ter­su­chun­gen, es lägen auch keine spe­zi­el­len Grün­de vor.

Redaktion beck-aktuell, 30. September 2020 (dpa).

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