EU-Binnenmarkt: Gleiche Bedingungen für alle Akteure bezweckt
Das IFA zwischen der EU und der Schweiz habe die Grundlage sein sollen für eine Verbesserung und Weiterentwicklung der künftigen bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz, so die Kommission weiter. Sein Hauptzweck sei gewesen, sicherzustellen, dass für alle, die im EU-Binnenmarkt agieren (also auch die Schweiz), gleiche Bedingungen gelten. Das sei eine grundsätzliche Frage der Fairness und der Rechtssicherheit. Privilegierter Zugang zum Binnenmarkt setze voraus, dass alle die gleichen Regeln und Pflichten respektieren.
IFA als wesentliches Kriterium für Schritte in Richtung Marktzugang
Aus diesem Grund habe die EU bereits 2019 darauf bestanden, dass das Rahmenabkommen eine entscheidende Bedeutung auch für denkbare künftige Abkommen mit der Schweiz über die weitere Teilnahme am Binnenmarkt haben und auch wesentliches Kriterium für weitere Entscheidungen und Fortschritte in Richtung eines Marktzugangs sein soll, von dem beide Seiten profitieren. Das Rahmenabkommen hätte eine Verstetigung des bilateralen Ansatzes zwischen der EU und der Schweiz ermöglicht und dessen Nachhaltigkeit und Gedeihen sichergestellt.
Chance zu Modernisierung der laufenden Beziehungen verpasst
Ohne dieses Rahmenabkommen werde diese Modernisierung der laufenden Beziehungen unmöglich und die bestehenden bilateralen Abkommen würden zwangsläufig veralten, bedauert die Kommission: 50 Jahre seien seit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens vergangen, 20 Jahre seit dem ersten und zweiten bilateralen Abkommen. Schon heute könne diese Grundlage nicht mehr mit dem Tempo mithalten, in dem sich die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz entwickeln und wie es möglich und wünschenswert wäre.