Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen werden vorerst wohl
weiterhin als Straftäter verfolgt. Im Bundestag zeichnete sich am 20.04.2018 keine Mehrheit für die Forderung von Linken und Grünen ab,
das Fahren ohne Fahrschein nicht mehr als Straftat zu behandeln,
sondern allenfalls als Ordnungswidrigkeit. Der CDU-Abgeordnete Ingmar
Jung erklärte, Schwarzfahren sei "in hohem Maße unsolidarisch und
insofern auch verurteilungswürdig". Niema Movassat von der Linken
kritisierte hingegen, anders als das Schwarzfahren werde Falschparken
nur als Ordnungswidrigkeit bestraft, obwohl beiden Fälle in etwa "der
gleiche Unrechtsgehalt" zugrunde liege.
Debatte über Straffreiheit nicht neu
Die Debatte über eine Straffreiheit von Schwarzfahrern ist nicht neu.
So hatte etwa auch schon der Deutsche Richterbund dafür plädiert, das
Schwarzfahren als Tatbestand im Strafgesetzbuch zu überprüfen. Der
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sprach sich hingegen deutlich
gegen derartige Pläne aus.
Befürworter der Straffreiheit verweisen auch darauf, dass derzeit
Schwarzfahrer ins Gefängnis wandern, wenn sie eine gegen sie
verhängte Geldstrafe nicht zahlen können.
Rund 5.000 Menschen wegen Beförderungserschleichung im Gefängnis
Nach Movassats Worten
sitzen bundesweit etwa 5.000 Menschen wegen Beförderungserschleichung
im Gefängnis. Das sei "irrsinnig" – angesichts der Haftkosten von 130
Euro pro Tag und Person.
Jung betonte hingegen, Justizstrafrecht dürfe nicht nach Kassenlage
gemacht werden. Sein SPD-Kollege Karl-Heinz Brunner zeigte sich zwar
grundsätzlich offen für die Vorschläge der Opposition, warnte aber
vor einem "Schnellschuss". Die beiden Gesetzentwürfe wandern jetzt
zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse des Parlaments.
Redaktion beck-aktuell, 23. April 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Lauinger/Bausback, "Schwarzfahren" entkriminalisieren?, DRiZ 2017, 350
Bosch, Strafbares Schwarzfahren? – Grenzen der Leistungserschleichung, JA 2009, 469