Keine Bundesratsmehrheit für Erweiterung der Zahl sicherer Herkunftsländer in Sicht

Bayern erhebt in der Frage einer Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsländer Vorwürfe gegen andere Bundesländer. "Unser deutsches Asylrecht darf nicht weiter ausgehöhlt werden, so wie Rot-Grün es ständig versucht", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Auf Antrag Bayerns wird sich der Bundesrat am 10.03.2017 erneut mit der umstrittenen Einstufung der "Maghreb-Staaten" befassen. Vorbehalte kamen bislang vor allem aus Ländern mit einer Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken.

Bisher nur aus Baden-Württemberg Unterstützung in Sicht

Mit Unterstützung kann Hermann in dieser Sache bislang nur aus Baden-Württemberg rechnen. Die grün-schwarze Landesregierung hat sich aus Berlin aber zusichern lassen, dass besonders schutzbedürftige Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten dasselbe Asylverfahren bekommen wie Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Andere Landesregierungen noch unentschlossen

In anderen Landesregierungen läuft die interne Abstimmung noch: Die Kabinette in Mainz, Wiesbaden, Erfurt und Magdeburg wollen sich erst in dieser Woche festlegen. Zustimmung ist dort ebenso wenig abzusehen wie in Kiel, wo sich die Landesregierung schon auf eine Enthaltung festgelegt hat. In den Koalitionen in Düsseldorf und Berlin läuft die interne Abstimmung noch. Auch das rot-grün regierte Niedersachsen will sich erst kurzfristig festlegen. Es gebe immer noch große Skepsis, sagte eine Regierungssprecherin. Mit der Kennzeichnung als "sichere Herkunftsländer" könnten Asylanträge von Personen aus diesen Staaten als offensichtlich unbegründet abgelehnt und die Verfahren beschleunigt werden. Dann würde angenommen, dass es dort keine politische Verfolgung oder unmenschliche Bestrafungen gibt. Herrmann betonte, dass die CSU die Frage nicht ad acta legen werde: "Wir werden dieses Thema bei jeder sich bietenden Gelegenheit deutlich machen." Damit dürfte die Frage der sicheren Herkunftsländer auch im Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle spielen.

Bundesrat hatte Vorbehalte wegen Menschenrechtslage in Maghreb-Staaten

Im März 2016 hatte der Bundesrat erstmals zu dem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundeskabinetts Stellung genommen. Bedenken hatte die Länderkammer besonders bei der Bewertung der Menschenrechtslage in den drei Maghreb-Staaten. Im Mai 2016 verabschiedete dann der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat kam es bislang nicht zu einer Abstimmung, da das Vorhaben im Juni 2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt wurde.

Herrmann: Asylbewerber aus betroffenen Staaten schon bisher fast chancenlos

Für Herrmann ist die Kritik aus dem rot-grünen Lager unbegründet. "Asylbewerber aus diesen Staaten erhalten schon jetzt in beinahe 100% der Fälle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine Anerkennung", sagte er. Das Asylrecht sei aber kein Migrationsrecht aus wirtschaftlichen Gründen. "Wir müssen also so schnell wie möglich unberechtigte Asylbewerber wieder in ihre Heimatstaaten zurückschicken." Es sollten nur diejenigen in Deutschland bleiben dürfen, die auch wirklich verfolgt sind. Auch den Vorwurf, es handele sich um eine reine Symbolpolitik, wies Herrmann zurück: "Im gesamten Jahr 2016 wurden circa 9.000 Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellt, 2015 waren es nur circa 5.000", betonte er. Im Januar 2017 seien rund 500 Asylanträge eingereicht worden, im Vorjahresmonat knapp 450. "Ich kann angesichts dieser Zahlen und deren Entwicklung nicht erkennen, warum die Einstufung Symbolpolitik sein sollte."

Redaktion beck-aktuell, 6. März 2017 (dpa).

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