Die südafrikanische Justizvollzugsbehörde hat eine Freilassung auf Bewährung für den wegen Totschlags verurteilten früheren Spitzensportler Oscar Pistorius abgelehnt. Ein neuer Bewährungsantrag könne im August 2024 gestellt werden, sagte die Justizvollzugsbehörde. Grund für die Ablehnung sei ein bürokratischer Fehler gewesen, so der Sprecher der Behörde, Singabakho Nxumalo.
Ablehnung wegen bürokratischen Fehlers
Der 36-Jährige habe noch nicht, wie ursprünglich angenommen, die Hälfte seiner Haftstrafe von 13 Jahren und fünf Monaten abgesessen, die ihm laut südafrikanischem Gesetz automatisch Anspruch auf eine Bewährungsanhörung gewährt hätte. Wie es im Vorfeld zu dem Fehler kommen konnte, blieb unklar. Pistorius hatte in der Nacht des Valentinstags 2013 seine damalige Freundin Reeva Steenkamp mit vier Schüssen durch die Toilettentür seiner Villa in der Hauptstadt Pretoria getötet. Das Verfahren gegen den unterhalb beider Knie amputierten Pistorius zog sich über Jahre und ging durch mehrere Instanzen. Der ehemalige Athlet hatte 2014 zunächst eine Haftstrafe von fünf Jahren erhalten. Diese wurde 2016 auf sechs Jahre erhöht. Nach nochmaliger Widerrufung durch die Staatsanwaltschaft wurde Pistorius Ende 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Redaktion beck-aktuell, 3. April 2023 (dpa).
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