Keine Ermittlungen nach Geldwäsche-Vorwurf gegen LNG-Manager

Das Ostseebad Binz versucht mit allen juristischen Mitteln, das geplante Flüssigerdgas-Terminal an der Küste Rügens zu verhindern. Die Geldwäsche-Vorwürfe gegen den Geschäftsführer des geplanten Terminals sind nun vom Tisch. Eine Zivilklage gegen Äußerungen des vom Bad beauftragten Anwalts war im Eilverfahren hingegen nur zum Teil erfolgreich.

Die juristischen Auseinandersetzungen sind Teil des erbitterten Ringens zwischen der Gemeinde und dem Unternehmen. Die Kommune fürchtet Umweltschäden und Tourismuseinbußen, die Deutsche Regas hingegen will das vom Bund gewünschte Terminal für Flüssigerdgas (LNG) betreiben.

Nach Prüfung einer Strafanzeige gegen den Manager der Deutschen Regas sehe die Rostocker Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Anfangsverdacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nun am Donnerstag. Zuvor hatte die "Ostsee-Zeitung" darüber berichtet. Der vom Ostseebad Binz beauftragte Anwalt Reiner Geulen kann gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft noch Beschwerde einlegen.

Anwalt der Gemeinde mit unzulässigen Aussagen

Parallel liefern sich die Parteien einen Streit wegen diverser Aussagen zur Betreibergesellschaft und deren Geschäftsführer Ingo Wagner, die Rechtsanwalt Geulen in einer Pressemitteilung am 21. Juli publik gemacht hatte. Geulen hatte insbesondere Vorwürfe mangelnder finanzieller Zuverlässigkeit und Transparenz erhoben.

Per Eilbeschluss hat das LG München I einige der getätigten Aussagen für zulässig erklärt, andere hingegen verboten. In ihren Stellungnahmen werteten die Anwälte beider Seiten die Entscheidung als Erfolg.

So untersagte das LG die Behauptung, dass die Investoren in der Energiebranche bisher nicht in Erscheinung getreten seien und es am Firmensitz der Deutschen Regas in Bruchsal keine Geschäftstätigkeit gebe. Außerdem darf Geulen nicht mehr behaupten, dass der Geschäftsführer der Deutschen Regas Kapital beziehungsweise "Finanzkörperschaften" von den Cayman-Inseln nach Deutschland transferiert habe.

"Endlich wird dieser lediglich auf Rufschädigung abzielenden Lügen- und Desinformationskampagne Einhalt geboten", erklärte der Deutsche Regas-Aufsichtsratschef Stephan Knabe. Die Deutsche Regas werde sich weiterhin zielgerichtet für eine Versachlichung der eigentlichen Thematik, nämlich der sicheren Energieversorgung Deutschlands und ihrer Nachbarländer, einsetzen.

Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" bleibt

Auf der anderen Seite lehnte es das LG ab, Geulen den Vorwurf des "intransparenten Finanzierungshintergrunds" gegen das LNG-Projekt komplett zu verbieten. Lediglich den Zusammenhang mit Kapitalgesellschaften auf den Cayman-Inseln dürfe der Anwalt nicht mehr herstellen.

Der Deutsche Regas-Anwalt Markus Hennig erklärte, das LG habe damit den für seine Mandantin "grundlegenden und wichtigsten Punkt der Pressemitteilung bestätigt". So dürfe weiterhin behauptet werden, dass die Investoren der Deutschen Regas keine unternehmerischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Gastransportes aufzuweisen scheinen und nicht bekannt sei, wer genau die Investitionssumme in Höhe von rund 94 Millionen Euro aufgebracht habe. Zulässig seien auch die Aussagen zu Wagners früheren Betätigungen auf den Caymans Islands, die von der EU als "Risikoland" deklariert worden seien.

"Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist. Sollte dieses törichte LNG-Projekt auf Rügen gleichwohl genehmigt werden, stellen wir sofort die bereits vorbereiteten Anträge auf Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht", erklärte Rechtsanwalt Geulen.

Bund will "Eignung und Zuverlässigkeit" der Deutschen Regas prüfen

Auch Karsten Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz wertete die Entscheidung als "eine Schlappe für die Deutsche Regas und auch für die Politik". Er "fordere die Bundesregierung auf, diesem Vorhaben voller Undurchsichtigkeiten endlich den Stecker zu ziehen."

Tatsächlich will der Bund nun genau hinsehen. "Es muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung der Energieinfrastruktur auf einer tragfähigen Finanzierung fußt", antwortete das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Anfrage des Essener CDU-Bundestagsabgeordneten Matthias Hauer.

Der Bund werde im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten "eingehende Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit des möglichen Vertragspartners" durchführen, heißt es in dem von Staatssekretär Philipp Nimmermann unterzeichneten Brief. "Dazu gehört im rechtlich möglichen und gebotenen Umfang auch die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Finanzmittel." Über den Brief berichteten zuerst "Stern" und "Business Insider".

Redaktion beck-aktuell, 18. August 2023 (dpa).