Vor Wahl keine Einigung über Kinderrechte im Grundgesetz
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© Rainer Jensen / dpa

Die Rechte von Kindern werden vorerst nicht wie geplant explizit im Grundgesetz verankert. Die Parteien im Bundestag haben sich nach langen Verhandlungen nicht auf eine Formulierung für eine entsprechende Verfassungsänderung einigen können. Für die aktuelle Legislaturperiode ist das Vorhaben damit nach Angaben von Justiz- und Familienministerin Christine Lambrecht gescheitert. Sie sei zutiefst enttäuscht, erklärte die SPD-Politikerin.

Abschließende Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

Lambrecht warf Union und Opposition einen fehlenden Willen zur Einigung vor. Vertreter von CDU/CSU und Opposition gaben den Vorwurf an die SPD-Seite zurück. Oppositionspolitiker machten die Regierungsseite verantwortlich für das Scheitern. Die abschließende Verhandlungsrunde mit Politikern der Bundestagsfraktionen war zuvor ohne Ergebnis geblieben. Lambrecht beklagte eine fehlende Bereitschaft zum Kompromiss in der Sache. "Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird", sagte sie. Nach den Plänen der Koalition sollte das Grundgesetz um folgende Passage ergänzt werden: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Befürworter und Gegner

Kinderschutzorganisationen fordern eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung seit Jahren. Dadurch, so ihr Argument, bekämen die Belange von Kindern ein ganz neues Gewicht und müssten immer mitgedacht werden - etwa bei der Gesetzgebung oder ganz praktisch bei der Planung, ob an einem Ort ein Spielplatz oder eine Tankstelle entstehen soll oder ob eine Umgehungsstraße um eine Wohnsiedlung gebaut wird. Union und SPD hatten auf Druck der Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag eine entsprechende Verfassungsänderung vereinbart. Allerdings sind für Grundgesetzänderungen Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Ohne Zustimmung anderer Parteien geht es also nicht. Kritiker einer solchen Grundgesetzänderung, wie Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hatten argumentiert, eine explizite Aufnahme von Kinderrechten sei nicht nötig, da die Grundrechte im Grundgesetz sowieso allen Menschen zustünden, auch den Kindern. Das Grundgesetz dürfe zudem nicht überfrachtet werden.

Oppositionsparteien mit unterschiedlichen Zielen

Linke und Grüne hatten stärkere Formulierungen und Beteiligungsrechte für Kinder gefordert, so dass sie bei politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen mit entscheiden dürfen und ihre Interessen berücksichtigt werden. Die SPD hatte sich offen dafür gezeigt, die Union hatte stärkere Formulierungen abgelehnt und die Befürchtung geäußert, dass damit die Position des Staates zulasten von Familien gestärkt werden könnte. Die FDP wollte die Grundgesetzänderung zudem mit einer weiteren Verfassungsänderung verknüpfen und das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 um das Merkmal der "sexuellen Identität" ergänzen. Die AfD lehnt eine Grundgesetzänderung grundsätzlich ab.

Aktionsbündnis Kinderrechte: Historische Chance verpasst

An den unterschiedlichen Vorstellungen ist das Projekt nun gescheitert. Das "Aktionsbündnis Kinderrechte", in dem sich das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und die Deutsche Liga für das Kind zusammengeschlossen haben, teilte in einer gemeinsamen Stellungnahme mit, mit dem Scheitern des Vorhabens sei eine historische Chance verpasst worden, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken. Der Präsident des Kinderschutzbunds, Heinz Hilgers, sprach von einem deprimierenden Signal für Kinder und Familien in Deutschland.

Wahlkampf macht sich bemerkbar

Grünen-Chefin Annalena Baerbock schrieb bei Twitter: "Dass die Union eine Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz blockiert, ist folgenschwer. Nach 15 Monaten Bildungsausfall braucht es endlich eine Politik, die Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt stellt." Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU) warf dagegen Grünen und SPD ein "kalkuliertes Scheitern" des Vorhabens vor. Beide hätten bei dem Thema "den Bogen überspannt". Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz sei an der "Ambitionslosigkeit" der Großen Koalition gescheitert. "Die Koalition hat das Vorhaben, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern, an die Wand gefahren", sagte der kinderpolitische Sprecher der Linken, Norbert Müller.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2021 (dpa).