Keine Einigung der Länder zum "Containern"

Im Bemühen um eine weitgehende Legalisierung des "Containerns" haben sich die Bundesländer nicht verständigen können. Die notwendige Einstimmigkeit im Länder-Ausschuss zur Änderung der entsprechenden Vorschrift sei nicht zustande gekommen, sagte die Sprecherin des rheinland-pfälzischen Justizministeriums, Corinna Zellmann, am Freitag.

Vorschlag: Verfahren beim Containern regelmäßig einstellen

Wer weggeworfene Lebensmittel aus Abfallcontainern holt, muss also zunächst weiter mit einer Strafe wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs rechnen. Der Vorschlag aus Hamburg, über den die Länder abgestimmt haben, sah nach Darstellung des hessischen Justizministeriums vor, dass beim Containern regelmäßig eine Verfahrenseinstellung in Betracht kommen soll. "Insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebensmittel keine Gesundheitsgefahren oder Haftungsrisiken realisiert haben", heißt es in einer Mitteilung aus Wiesbaden.

Ball an Bundesgesetzgeber zurückgegeben

Die Bundesminister Marco Buschmann (FDP/Justiz) und Cem Özdemir (Grüne/Landwirtschaft) hatten angeregt, den strafrechtlichen Umgang mit dem Containern in den Richtlinien zu regeln und den Länder-Ausschuss gebeten, die entsprechende Änderung der Richtlinien zu prüfen. Dieser Weg ist den Ländern umstritten. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) etwa sieht den Bundesgesetzgeber in der Pflicht. Auch sein hessischer Amtskollege Roman Poseck (CDU) sagte: "Der Ball liegt nun wieder beim Bund. Dieser sollte seiner Verantwortung gerecht werden und als zuständiger Gesetzgeber eine einheitliche Handhabung des Strafrechts sicherstellen."

Neuregelung der Angaben zur Mindesthaltbarkeit angeregt

Diskutiert werden auch Anreize für Regelungen für Lebensmittelhersteller, Produkte mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum abgeben zu dürfen, ohne haften zu müssen. Umweltschutzministerin Katrin Eder (Grüne) hatte eine rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative angekündigt, um die Angaben zur Mindesthaltbarkeit bei Lebensmitteln neu zu regeln. Die Ausnahmeliste für das Mindesthaltbarkeitsdatum müsse erweitert werden, hatte die Grünen-Politikerin im Januar gesagt. Für Salz, Hülsenfrüchte, Nudeln oder Reis sei kein strenges Datum für die Mindesthaltbarkeit nötig.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2023 (dpa).