Die vom Land Niedersachsen eingebrachte Initiative für ein verpflichtendes Tierwohllabel hat bei der Abstimmung am 20.09.2019 im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Der Versuch, der von der Bundesregierung geplanten freiwilligen Kennzeichnung eine Verschärfung entgegenzusetzen, ist somit gescheitert.
Niedersachsen: Freiwilliges Label nicht zielführend
Niedersachsen wollte die Bundesregierung über seinen Entschließungsantrag auffordern, ein verpflichtendes Label einzuführen. Es sollte als Vollkennzeichnung sowohl Tierwohlkriterien als auch die Herkunft von Fleisch- und Wurstwaren umfassen. Dies liege im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich Auskunft über die Haltungsbedingungen, den Transport und die Schlachtung von Tieren wünschten, argumentierte das Land. Ein freiwilliges Label, wie es von der Bundesregierung geplant ist, hält Niedersachsen für nicht zielführend. Zu dem entsprechenden Regierungsentwurf nimmt der Bundesrat voraussichtlich am 08.11.2019 Stellung.
Redaktion beck-aktuell, 20. September 2019.
Aus der Datenbank beck-online
Gundel, Europarechtliche Anforderungen an eine verbindliche nationale Tierwohlkennzeichnung, LSK 2017, 01100384
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesregierung beschließt freiwilliges Tierwohlkennzeichen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.09.2019, becklink 2014051
EuGH: Halal-Fleisch darf nicht mit EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.02.2019, becklink 2012358