Keine Bundesratsmehrheit für Erweiterung der sicheren Herkunftsländer

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer die Zustimmung versagt. Die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen sei bei der Abstimmung am 10.03.2017 nicht zustande gekommen, teilte die Länderkammer mit. Damit kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort über Einigungsmöglichkeiten zu verhandeln.

Keine Einigung erzielt

Am 18.03.2016 hatte der Bundesrat zu dem zugrundeliegenden Kabinettsentwurf Stellung genommen. Offene Fragen formulierte er insbesondere zur Bewertung der Menschenrechtslage in den Maghreb-Staaten. Am 13.05.2016 verabschiedete der Bundestag das Gesetz ohne Änderungen. Im Bundesrat war das Vorhaben am 08.06.2016 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt worden. Auf Antrag Bayerns beriet der Bundesrat am 10.03.2017 über das Gesetz und verweigerte die Zustimmung.

Asylanträge von Menschen aus sicheren Herkunftsländern meist ohne Erfolg

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2017.

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