Keine Anklage gegen Klimaaktivisten wegen Tod einer Radfahrerin

Der Tod einer Radfahrerin in Berlin nach einem Unfall mit einem Betonmischer hat für Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation keine strafrechtlichen Konsequenzen. Zwar habe deren Protestaktion am 31.10.2022 zum Stau geführt und die Ankunft eines Spezialfahrzeugs der Feuerwehr verzögert, das bei der Bergung der Radfahrerin helfen sollte. Letztlich sei es auf ein früheres Eintreffen des Rettungsfahrzeuges aber nicht angekommen, so die Staatsanwaltschaft Berlin.

Anklage wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Die Staatsanwaltschaft verweist insbesondere auf die "notfallmedizinisch vollkommen korrekte" Entscheidung der Notärztin vor Ort. Außerdem habe die Obduktion der Leiche ergeben, dass die Radfahrerin angesichts ihrer schweren Verletzungen ohnehin nicht mehr zu retten gewesen wäre. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Die Gruppe Letzte Generation wurde heftig für ihre Aktionen kritisiert. Ganz ohne strafrechtliche Folgen bleibt die Aktion auf der Stadtautobahn A100 auch nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die beiden Aktivisten Anklage wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben. Sie sollen sich deshalb vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten.

Redaktion beck-aktuell, 13. April 2023 (dpa).