Vorsitzender Richter: Vieles steckt im Detail
Zum Auftakt des Prozesses warnte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Thilo Rebmann, die Anwesenden im Saal 18 des OLG: "Es ist leider nicht immer ganz so einfach." Vieles stecke im Detail. Spätestens danach war klar: Das Verfahren wird wohl kompliziert.
vzbv hatte Musterfeststellungsklage eingereicht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucherschützer dem Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten. Bis Ende Juni hatten sich laut Bundesamt für Justiz 2804 Mercedes-Kunden der Klage angeschlossen. Würde den Kundinnen und Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.
Entscheidungen des EuGH und des BGH abwarten
Der Vorsitzende Richter Rebmann machte deutlich, dass das OLG anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und Bundesgerichtshofs rund um den Dieselskandal abwarten wolle. Der Generalanwalt des EuGH hatte Anfang Juni erklärt, dass seiner Ansicht nach Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller hätten.
Mehr Klarheit erhofft
Der BGH wies im Juli auf die Möglichkeit hin, in einem "Dieselverfahren" im November die Folgen für das deutsche Haftungsrecht zu erörtern, sofern bis dahin eine Entscheidung des EuGH vorliege. Das OLG habe laut Rebmann den nächsten Termin für Ende Januar auch in der Hoffnung angesetzt, dass bis dahin die beiden höheren Instanzen Urteile gefällt haben und damit mehr Klarheit herrsche.