Kaum Chancen für europäische Kindergeld-Regelung

Forderungen nach neuen EU-Regeln für Kindergeldzahlungen ins Ausland haben nach Einschätzung von EU-Diplomaten kaum Erfolgsaussichten. Länder wie Deutschland und Österreich seien zuletzt mit dem Versuch gescheitert, im Zuge der Modernisierung der Sozialsystemkoordinierung eine sogenannte Indexierungsmöglichkeit zu schaffen, hieß es am 09.08.2018 in Brüssel. Die Mehrheit der EU-Staaten lehnt es demnach strikt ab, eine EU-Regelung zu schaffen, die eine Anpassung von Kindergeldzahlungen an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes ermöglicht. Für Deutschland führte zuletzt Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) die EU-Verhandlungen.

Thyssen warnt vor direkter oder indirekter Diskriminierung

Neben vielen Mitgliedstaaten ist auch die EU-Kommission gegen EU-Regeln zur Anpassung von Kindergeldzahlungen. "Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge sollten auch die gleichen Leistungsansprüche erworben werden und gelten", hatte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen bereits im März auf eine Frage aus dem EU-Parlament zu dem Thema geantwortet. Laut EU-Vertrag dürfe kein Arbeitnehmer direkt oder indirekt aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden.

Kindergeld ist keine Sozialleistung

Relevant ist dies, weil Kindergeld keine Sozialleistung ist, sondern für Kinder von Menschen bezahlt wird, die in Deutschland arbeiten und Einkommensteuer zahlen. Umgekehrt werden solche Leistungen ebenso bezahlt – in dem System dabei sind die Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes und die Schweiz.

Neuregelung in Österreich auf dem Prüfstand

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission auch eine von Österreich vorgesehene nationale Regelung auf ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht prüfen. Sie sieht vor, die Familienbeihilfen von 2019 an die Lebenshaltungskosten in dem Mitgliedstaat anzupassen, in dem die Kinder wohnen. Das trifft vor allem Osteuropäer, die in Österreich arbeiten, ihre Familien aber in der alten Heimat haben.

Verfahren vor dem EuGH wird erwartet

In Brüssel wird damit gerechnet, dass die Regelung schnell zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof wird. Dies könnte entweder über die Klage eines Arbeitnehmers in Österreich erfolgen oder über ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Bundesregierung weist auf Recht auf Kindergeld hin

Die Bundesregierung merkt zu der einsetzenden Diskussion an, dass nach geltendem Europarecht Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, einen Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz haben. Das gelte auch dann, wenn die Kinder in einem anderen Mitgliedstaat leben. Sie könnten in Deutschland regulär Kindergeld erhalten. Wo Missbrauch auftrete, müsse er aber natürlich bekämpft werden.

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2018 (dpa).

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