Katrin Just ist neue Richterin am BSG

Mit Wirkung zum 01.03.2017 ist Katrin Just zur Richterin am Bundessozialgericht ernannt worden. Sie wird dort in dem für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Ersten Senat tätig sein.

Studium an der Universität des Saarlandes

Just wurde 1967 in Hamburg geboren. Sie studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes, von 1988 bis 1990 als Doppelstudium am Centre d' Études Juridiques Françaises mit Abschluss Diplôme d' études universitaires générales (DEUG) Droit. Das erste juristische Staatsexamen legte sie 1993, das zweite 1996 ab.

Seit 1996 in der Sozialgerichtsbarkeit tätig

Ab Oktober 1996 war Katrin Just als Richterin am Sozialgericht Speyer tätig. Dort wurde sie im Januar 2001 zur Richterin auf Lebenszeit ernannt. Von Oktober 1998 bis September 2001 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BSG abgeordnet. Ab April 2002 war sie beim SG Mainz tätig. Von Oktober 2002 bis März 2003 erfolgte eine Abordnung an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Von März 2004 bis August 2006 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Januar 2005 wurde sie zur Richterin am LSG Rheinland-Pfalz ernannt.

Mitautorin eines Werks zur gesetzlichen Krankenversicherung

Katrin Just ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sie ist Mitautorin eines Werks zur gesetzlichen Krankenversicherung und Autorin zahlreicher Kommentierungen insbesondere im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2017.

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