Zu 12 Jahren Haft verurteilt
Die Entlassung sei die schärfste Strafe, die das Kirchenrecht für einen Kleriker vorsehe. Die Entscheidung wurde demnach von Papst Franziskus auf Woelkis Ersuchen von 2022 hin getroffen. Der Geistliche verliert damit für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien, darf nicht mehr seelsorgerisch und priesterlich tätig sein. Der Priester war im Februar 2022 vom LG Köln zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte von 1993 bis 2018 neun Mädchen in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich teils schwer sexuell missbraucht. Das jüngste Opfer war erst neun Jahre alt. Gegen den Priester hatte es bereits 2010 Ermittlungen gegeben, diese wurden aber zunächst eingestellt. Erst nach kircheninterner Aufarbeitung durch die Interventionsstelle des Erzbistums Köln für Missbrauch wurden sie wieder aufgenommen.