Katalanischer Separatistenführer scheitert mit Klage vor EuG

Der in Spanien verurteilte katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras hat im Streit um sein Mandat im Europaparlament eine juristische Niederlage eingesteckt. Das Gericht der Europäischen Union wies seine Klage am 15.12.2020 als unzulässig ab. Junqueras hatte eine Aussage des EU-Parlamentspräsidenten für nichtig erklären lassen wollen. 

Vakanz-Aussage nur Information zu Tatsachen

Junqueras war nach dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum 2017 wegen Rebellion zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Im Mai 2019 errang er einen Sitz im Europaparlament, den er aber wegen der spanischen Rechtslage nicht antreten konnte. Im Januar 2020 stellte der Parlamentspräsident fest, dass sein Sitz vakant sei. Diese Feststellung wollte Junqueras für nichtig erklären lassen. Die Feststellung des Präsidenten zur Vakanz des Sitzes wiederum sei nicht mehr als eine Information zu Tatsachen gewesen, entschied das EuG.

EuG verneint "Zurückweisung" in Bezug auf Immunität

Zudem ging es um die Folgen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2019. Der EuGH hatte erklärt, Junqueras sei von den spanischen Behörden zu Unrecht an der Aufnahme seines Europa-Mandats gehindert worden. Eine Mitstreiterin beantragte daraufhin, dass das Europaparlament die Immunität des Gewählten durchsetzen möge. Da dies nicht passierte, wollte Junqueras auch diese von ihm so empfundene Zurückweisung des Anliegens für nichtig erklären lassen. Das EuG vertrat jedoch die Auffassung, eine solche Zurückweisung habe es nicht gegeben.

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2020 (dpa).