Streit um ausgehandelten Erstattungsbetrag
Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (A&R 2017, 80). Dabei geht es um die Preisbildung bei Arzneimitteln, wo für bestimmte Patientengruppen ein Zusatznutzen festgestellt wurde, für andere nicht. Demnach kann der ausgehandelte Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch ohne Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet werden, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie.
Ärzten droht Regress
Nach Ansicht der KBV führt diese Entscheidung der Richter zu erheblicher Verordnungsunsicherheit bei niedergelassenen Ärzten – zum Nachteil der Patienten. Verschrieben die Ärzte nämlich solche Medikamente trotzdem, drohe ihnen ein Regress, sagte Hofmeister.
KBV verlangt Klarstellung
Die KBV verlange eine Klarstellung, dass Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen müssten. Im übrigen könnten Patienten in der Praxis nicht immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen sein. Betroffen seien vor allem Patienten von selteneren Erscheinungsformen schwerer Erkrankungen wie Krebspatienten mit seltenen Mutationen.