Kassenärzte warnen nach Gerichtsbeschluss vor Verunsicherung bei Medikamentenverordnung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor einem verschärften Regressrisiko für Ärzte bei der Medikamentenvergabe. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister, forderte am 26.04.2017 in Berlin den Gesetzgeber zu einer Klarstellung auf, nachdem das Verfahren zur Findung von Arzneimittelpreisen gerichtlich gekippt worden war.

Streit um ausgehandelten Erstattungsbetrag

Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (A&R 2017, 80). Dabei geht es um die Preisbildung bei Arzneimitteln, wo für bestimmte Patientengruppen ein Zusatznutzen festgestellt wurde, für andere nicht. Demnach kann der ausgehandelte Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch ohne Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet werden, wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie.

Ärzten droht Regress

Nach Ansicht der KBV führt diese Entscheidung der Richter zu erheblicher Verordnungsunsicherheit bei niedergelassenen Ärzten – zum Nachteil der Patienten. Verschrieben die Ärzte nämlich solche Medikamente trotzdem, drohe ihnen ein Regress, sagte Hofmeister.

KBV verlangt Klarstellung

Die KBV verlange eine Klarstellung, dass Erstattungsbeträge für Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet herstellen müssten. Im übrigen könnten Patienten in der Praxis nicht immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen sein. Betroffen seien vor allem Patienten von selteneren Erscheinungsformen schwerer Erkrankungen wie Krebspatienten mit seltenen Mutationen.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2017 (dpa).

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