Mineralölkonzerne unter Beobachtung
Mundt erklärte: “Unser Monitoring haben wir vor dem 01.06.2022 mit Blick auf die anstehenden Steuersenkungen noch einmal intensiviert. Auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung gibt die Steuersenkung eins zu eins weiterzugeben, handeln die Mineralölkonzerne hier unter dem "Brennglas" des Bundeskartellamtes. Als Wettbewerbsbehörde können wir hohe, auch sehr hohe Preise nicht einfach verbieten. Kartellrechtswidriges Verhalten können wir abstellen und mit hohen Bußgeldern ahnden. Dafür gibt es aber bislang keine Hinweise. Hohe Preise können viele Gründe haben und auch im Wettbewerb entstehen. Im Kraftstoffmarkt funktioniert der Wettbewerb allerdings nur eingeschränkt. Deshalb beobachten wir die Branche auch so genau.“