Karlsruhe will noch 2018 über Bettensteuern urteilen

Das Bundesverfassungsgericht will noch 2018 über die Bettensteuern in Hamburg, Bremen und Freiburg entscheiden. Das teilte das Gericht der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit dürfte nach jahrelangen Auseinandersetzungen in den nächsten Monaten endgültig klar sein, ob die Abgabe auf Hotelübernachtungen verfassungsgemäß ist. Dutzende deutsche Städte bitten inzwischen ihre Gäste zur Kasse – darunter auch Berlin, Köln, Potsdam, Dresden und Weimar (Az.: 1 BvR 2868/15, 1 BvR 2886/15, 1 BvR 2887/15, 1 BvR 354/16).

Branchenverband kritisiert "Neidsteuer"

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht seine Mitglieder diskriminiert durch die "Matratzen-Maut" und spricht von einer "Neidsteuer". "Nach Ansicht des Dehoga und des Hotelverbandes Deutschland sind kommunale Bettensteuern kontraproduktiv, unverhältnismäßig, ungerecht und unserer Auffassung nach auch verfassungswidrig", hieß es aus der Branche. Auch Berliner Hoteliers blicken gespannt nach Karlsruhe. Die Klage des "Westin Grand"-Hotels liegt seit drei Jahren beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg in Cottbus. Die Richter wollen abwarten, wie das höchste deutsche Gericht entscheidet. Derweil wird die Steuer weiter kassiert.

BFH: Bettensteuer-Gesetze in Hamburg und Bremen rechtens

Hoteliers aus Hamburg und Bremen waren vor drei Jahren mit ihren Klagen vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Das Gericht erklärte die Bettensteuer-Gesetze der beiden Stadtstaaten für rechtmäßig. Für den Dehoga war das aber nicht das letzte Wort: Karlsruhe werde hoffentlich für Rechtsklarheit sorgen, erklärte der Verband. Bislang waren die Hoteliers in einem Punkt erfolgreich. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 dürfen Geschäftsreisende nicht zur Kasse gebeten werden.

Steuer beträgt 5% des Übernachtungspreises

Als erste deutsche Stadt hatte Köln 2010 eine Bettensteuer eingeführt, zuletzt kam Anfang April die Lutherstadt Wittenberg hinzu. Private Gäste müssen dort 5% vom Übernachtungspreis abführen. Bettensteuern sind keine deutsche Erfindung: Auch Städte wie Barcelona, Rom, Paris oder Zürich und inzwischen auch die Insel Mallorca haben sie eingeführt.

Gäste in Privatwohnungen müssen meist nicht zahlen

Deutsche Hoteliers stört auch, dass Gäste, die sich in Privatwohnungen einmieten, selten zahlen. Dortmund verlässt sich deshalb seit Januar auf Airbnb und lässt die Abgabe zentral durch das Vermittlungsportal von seinen Vermietern einziehen. Der Berliner Senat hingegen lehnte dieses Modell kürzlich ab.

BVerfG - 1 BvR 2868/15

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2018 (dpa).