BVerfG urteilt im April zur Rückwirkung des Gewerbesteuergesetzes

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am 10.04.2018 sein Urteil zur rückwirkenden Änderung des Gewerbesteuer-Gesetzes verkünden (Az.: 1 BvR 1236/11). Das teilte das Gericht am 13.03.2018 mit. In dem Verfahren geht es um eine Verfassungsbeschwerde der Bremer Brauerei Beck, über die im September 2017 mündlich verhandelt worden war.

Brauerei moniert Verstoß gegen Rückwirkungsverbot

Das Unternehmen wehrt sich gegen eine seit 2002 geltende Neuregelung der Steuer: Seitdem werden auch Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft besteuert - es sei denn, eine Einzelperson verkauft diese. Die Brauerei sieht dadurch Gleichheitsrechte verletzt. Außerdem monieren die Bremer einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot. Die Gesetzesänderung fiel nämlich mitten in den Verkauf von Unternehmensanteilen.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2018.

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