Seit 14 Jahren kämpft der Kameramann des Film-Klassikers "Das Boot" vor Gericht für mehr Geld – nun gibt es eine außergerichtliche Einigung: Jost Vacano erhält fast eine halbe Million Euro zusätzlich. Die Münchner Bavaria Film GmbH zahlt für die Nutzungen bis zum 31.12.2021 rund 270.000 Euro und beteiligt Vacano weiter an den zukünftigen Erlösen des 1981 erschienenen Streifens, wie das Unternehmen gestern in München mitteilte. Die EuroVideo Medien GmbH, ein Tochterunternehmen der Telepool GmbH, zahlt bis Ablauf ihrer Lizenzzeit Ende 2018 rund 192.000 Euro – beide Summen jeweils zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer.
"Fairnessparagraf" greift bei auffälligem Missverhältnis von Vergütung und Erträgen
"Das Boot" spielt im Zweiten Weltkrieg und schildert die Erlebnisse der Besatzung eines deutschen U-Boots auf Feindfahrt während der Atlantikschlacht. Der Film erhielt unter anderem sechs Oscarnominierungen und hat inzwischen viele Millionen Euro eingespielt. Chef-Kameramann Vacano erhielt für seine Arbeit damals umgerechnet etwa 100.000 Euro. Doch seit 2002 gibt es im Urheberrecht den sogenannten Fairnessparagrafen, der eine Nachvergütung vorsieht, wenn die vereinbarte Gegenleistung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Unter Berufung auf diesen Fairnessparagrafen hat der 87-Jährige, der bei Filmen wie "Robocop" oder "Total Recall" mit Arnold Schwarzenegger die Kamera führte, jahrelang in mehreren Verfahren für ein größeres Stück vom Kuchen gekämpft.
Kampf um Anerkennung und Durchsetzung des Urheberrechts für Kameraleute
Konkret ging es dabei um die finanzielle Beteiligung an TV- und Kino-Ausstrahlungen, um viele Wiederholungen und komplizierte Berechnungsmodelle. Zuletzt stritten die Parteien vor dem Oberlandesgericht München. Vacano selbst geht es nach eigenen Worten aber nicht nur um Geld, sondern auch um Anerkennung und um "berufspolitische Interessen" – konkret die Durchsetzung des Urheberrechts für Kameraleute.
Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Weitere angemessene Vergütung für Miturheber - Das Boot III, GRUR 2021, 955
Grünberger, Die Entwicklung des Urheberrechts im Jahr 2020, ZUM 2021, 257
Peifer, Die unendliche Geschichte der Nachvergütung von Miturhebern im Filmbereich, ZUM 2021, 813
LG München, Flmproduktion, Das Boot, Nachvergütung, Kameramann, Fairnessausgleich, BeckRS 2016, 10094
Reber, Fallstricke des § 32a Abs. 2 UrhG - der Anspruch des Urhebers auf "Fairnessausgleich" (Bestseller) gegenüber dem Drittnutzer, GRUR Int. 2015, 802
Aus dem Nachrichtenarchiv
Rechtsstreit um faire Vergütung für Kameramann von "Das Boot" geht weiter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.04.2021, becklink 2019381