LG: Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung anfechtbar
Das Landgericht hatte in einer Hauptverhandlung die Klage von Kalbitz gegen die Bundespartei abgewiesen, die seine Parteimitgliedschaft vor zwei Jahren für nichtig erklärt hatte. Zur Begründung des Urteils hatte das Gericht erklärt, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmäßig anfechtbar. Bereits in einem Eilverfahren wurde Kalbitz im August 2020 kein vorläufiger Rechtsschutz zum Erhalt der Parteimitgliedschaft gewährt. Ebenso entschied das Kammergericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren gegen diese Entscheidung.
Streit um Mitgliedschaft in der HDJ
Die Bundespartei hatte Kalbitz auch vorgeworfen, er habe bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) nicht angegeben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ.