Kabinett beschließt Erhöhung des Wohngeldes

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mit nied­ri­gen Ein­kom­men bekommen ab 2025 einen hö­he­ren Wohnzu­schuss vom Staat. Das Kabinett hat einen entsprechenden Entwurf des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen beschlossen.

Das monatliche Wohngeld soll zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15% beziehungsweise 30 Euro erhöht werden. So sieht es der Entwurf des Bauministeriums vor, den das Kabinett nun gebilligt hat. Hintergrund sind gestiegene Preise für Miete, Energie und Waren des täglichen Bedarfs. Es gehe darum, die Entlastungswirkung der 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform "langfristig zu erhalten", so Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Die Höhe des Wohngelds wird nach § 39 Abs. 1 WoGG alle zwei Jahre auf eine nötige Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung überprüft. Die letzte Reform gab es 2023. Damals wurde auch der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. Ziel des Wohngelds ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld so zu entlasten, dass sie nicht wegen hoher Mieten Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Miete ab.

Das Ministerium rechnet damit, dass im nächsten Jahr bundesweit rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können. Einer Erhöhung muss auch der Bundesrat zustimmen.

Einsatz für mehr bezahlbaren Wohnraum

Ministerin Geywitz kündigte zudem an, mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen zu wollen. "Mit einem neuen Förderprogramm, das zeitnah starten wird, investieren wir gerade in den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment", so Geywitz. Zudem sehe der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2025 vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 21,65 Milliarden Euro von 2022 bis 2028 "weiter auf Rekordniveau verstetigt wird".

Redaktion beck-aktuell, dd, 14. August 2024 (ergänzt durch Material der dpa).