Maas: Regelung veraltet und überflüssig
Der Gedanke einer "Majestätsbeleidigung" stamme aus einer längst vergangenen Epoche, er passe nicht mehr in das deutsche Strafrecht, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Regelung sei veraltet und überflüssig. "Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar – aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch." Das Parlament muss der Abschaffung noch zustimmen.
Hintergrund: Strafverfahren wegen Böhmermann-Gedichts
§ 103 StGB war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen Böhmermann. Die Ermittlungen waren eingestellt worden.
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313
Heinke, Unzulässiges Festhalten an einer überkommenen Strafnorm, ZRP 2016, 121
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