Kabinett will Majestätsbeleidigungs-Paragrafen abschaffen

Die Bundesregierung will den umstrittenen Majestätsbeleidigungs-Paragrafen abschaffen. Das Kabinett beschloss am 25.01.2017 in Berlin die Streichung des § 103 StGB. Er stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe – mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Maas: Regelung veraltet und überflüssig

Der Gedanke einer "Majestätsbeleidigung" stamme aus einer längst vergangenen Epoche, er passe nicht mehr in das deutsche Strafrecht, erläuterte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Die Regelung sei veraltet und überflüssig. "Die Beleidigungen von Staatsoberhäuptern ist und bleibt strafbar – aber eben nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch." Das Parlament muss der Abschaffung noch zustimmen.

Hintergrund: Strafverfahren wegen Böhmermann-Gedichts

§ 103 StGB war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen dessen "Schmähgedichts" angestrengt hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte unter anderem wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts gegen Böhmermann. Die Ermittlungen waren eingestellt worden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2017 (dpa).

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