Elektronisches Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen
Bei der Errichtung des Systems würden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.
Unter anderem neue Qualitätsanforderungen für Naturbäder
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen mitgeteilt werden. Ebenso müsse das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren würden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in sogenannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, würden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch werde eine Schutzlücke geschlossen, teilt das Ministerium mit. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.