Bundesregierung: Neues Gesetz soll Schutz vor übertragbaren Krankheiten verbessern

Die Bundesregierung will den Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessern. Das Kabinett hat dafür am 21.12.2016 den Entwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" beschlossen. "Wir wollen die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, um Übertragungswege noch besser aufklären zu können", erläuterte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Das Robert Koch-Institut wird durch das neue Gesetz beauftragt, ein elektronisches Meldewesen zu errichten. Künftig soll von den meldenden Ärzten sowie Laboren über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut eine durchgängig automatisierte Verarbeitung von Meldedaten ermöglicht werden.

Elektronisches Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen

Bei der Errichtung des Systems würden höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit eingehalten, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Zugleich sollen die Meldepflichtigen zukünftig in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit werden. Das elektronische Meldewesen soll spätestens 2021 in Betrieb gehen.

Unter anderem neue Qualitätsanforderungen für Naturbäder

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen mitgeteilt werden. Ebenso müsse das Auftreten von Krätze (Skabies) in Pflegeheimen und weiteren Gemeinschaftsunterkünften gemeldet werden, um Ausbrüche frühzeitig bekämpfen zu können. Für die sichere Aufbewahrung und Vernichtung von Polioviren in Laboren würden in Umsetzung der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation Standards festgelegt. Für Wasser, das in sogenannten Naturbädern zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird, würden Qualitätsanforderungen festgelegt. Dadurch werde eine Schutzlücke geschlossen, teilt das Ministerium mit. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll bis zum Sommer 2017 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2016.

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