Kabinett verlängert vereinfachten Zugang zur Grundsicherung

Das Bundeskabinett hat am 17.06.2020 den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, der Inhalt des Sozialschutz-Pakets I war, verlängert. Die entsprechenden Regelungen, die zunächst bis zum 30.06.2020 begrenzt waren, gelten damit noch bis zum 30.09.2020. Hintergrund ist laut Bundessozialministerium, dass die COVID-19-Pandemie nach wie vor erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen hat.

Unter anderem vereinfachte Vermögensprüfung

Der erleichterte Zugang gilt für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie zur existenzsichernden Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die Erleichterungen in der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung betreffen insbesondere die befristete Vereinfachung der Vermögensprüfung, die befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Vereinfachungen bei der Bewilligung einer vorläufigen Entscheidung.

Auch Regelungen zu Mittagessen gelten fort

Auch die vorübergehenden Anpassungen für das Mittagessen sollen bis 30.09.2020 gelten. Dadurch müssen Schüler sowie Kinder aus einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege das sonst angebotene Mittagessen nicht gemeinschaftlich einnehmen, wenn die Einrichtung geschlossen ist. Auch die Regelung, wonach für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht, auch wenn das Mittagessen pandemiebedingt nicht in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbaren tagesstrukturierenden Maßnahmen gemeinschaftlich eingenommen werden kann, wurde bis zum 30.09.2020 verlängert.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juni 2020.