Das Bundeskabinett hat am 08.03.2017 die sogenannte Marktstammdatenregisterverordnung verabschiedet. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Durch die Verordnung werde die rechtliche Grundlage für die Errichtung und den Betrieb eines Marktstammdatenregisters energiewirtschaftlicher Daten geschaffen. Hierbei handele es sich um ein von jedermann nutzbares Instrument, das wesentliche Akteure der Bereiche Strom und Gas erfasst und damit dem Energiemarkt als Ganzes diene. Einbezogen würden erstmals sämtliche Erzeugungsanlagen – Neuanlagen und Bestandsanlagen, Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer und konventioneller Energie, von Strom und Gas – und bestimmte Verbrauchsanlagen sowie die Betreiber der Anlagen.
BNetzA betreibt Register als online-basierte Datenbank
Das Marktstammdatenregister soll am 01.07.2017 seinen vollständigen technischen Betrieb aufnehmen. Die Bundesnetzagentur will das Marktstammdatenregister als online-basierte Datenbank betreiben.
Redaktion beck-aktuell, 8. März 2017.