Kabinett stimmt Vertrag mit Braunkohlekraftwerksbetreibern zu

Das Kabinett hat am 24.06.2020 dem Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Betreibern von Braunkohlekraftwerken zugestimmt. Geregelt ist darin das Abschalten der Kraftwerke schon ab 2020 und Entschädigungen von 4,35 Milliarden Euro. Vor der Unterzeichnung muss der Bundestag noch das Kohleausstiegsgesetz beschließen und dem Vertragsentwurf zustimmen. Erforderlich ist auch die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Formulierungshilfen für das Parlament beschlossen

Vor eineinhalb Jahren hatten in der Kohlekommission Wirtschaft, Politik und Umweltverbände ein Konzept für den Ausstieg aus der Stromproduktion mit Braun- und Steinkohle vorgelegt. Seitdem verhandeln Bundesregierung, Länder, Unternehmen und Bundestag über die Umsetzung. Für die beiden Gesetze zum Kohleausstieg und die Hilfen zum Strukturwandel beschloss die Bundesregierung am 24.06.2020 sogenannte Formulierungshilfen für das Parlament – sie sollen helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Offen bleiben vor allem noch Fragen zum Steinkohle-Ausstieg, etwa zu Entschädigungen.

Entschädigungszahlungen sollen Beseitigung der Tagebaufolgen dienen

"Der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern ist ein Meilenstein", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Das Zeitalter der Kohleverstromung werde planbar und wirtschaftlich vernünftig beendet. Zugleich werde der Strukturwandel in den betroffenen Regionen gestaltet und es würden Zukunftsperspektiven und neue Arbeitsplätze in Kohle-Regionen geschaffen, so Altmaier. Sichergestellt sei, dass Entschädigungszahlungen in den Regionen gezielt zur Beseitigung der Tagebaufolgen eingesetzt werden, betonte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Abschalt-Termin für Kraftwerke kann um drei Jahre vorgezogen werden

In dem öffentlich-rechtlichen Braunkohle-Vertrag wird deutlich, dass es mit dem Kohleausstieg auch schneller gehen könnte. Er stellt klar, dass der Abschalt-Termin für Kraftwerke um drei Jahre vorgezogen werden kann und es dafür keine zusätzliche Entschädigung gibt, wenn der Bund dies fünf Jahre vor dem früheren Datum beschließt. Zudem schreibt er fest, dass politische Entscheidungen, die Kohlekraftwerke unwirtschaftlich machen könnten, nicht zu zusätzlichen Ansprüchen führen – etwa, wenn der CO2-Preis steigt, Energiesteuern sich ändern oder erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden.

Erleichterung bei Kritikern

Kritiker hatten befürchtet, dass der Bund sich selbst über den Vertrag den klimapolitischen Handlungsspielraum nehmen könnte – und zeigten sich erleichtert. "Der Kohleausstieg wird schneller kommen, als viele gucken können", sagte der Chef des Umwelt-Dachverbands Deutscher Naturschutzring, Kai Niebert. Das Gesetz zum Kohleausstieg werde sich immer mehr zur "Rückfalloption" entwickeln.

Erhalt umkämpften Hambacher Forsts sichern

Der Vertrag soll auch den Erhalt des umkämpften Hambacher Forsts in Nordrhein-Westfalen sichern. "Durch die Einhaltung des Stilllegungspfads kann sichergestellt werden, dass der Hambacher Forst (...) erhalten bleibt", heißt es darin. Der Konzern RWE werde den Wald, der zu einem Symbol des Widerstands gegen klimaschädlichen Kohlestrom geworden ist, "nicht für den Tagebau in Anspruch nehmen."

Entschädigung muss genutzt werden

Mit Blick auf den notwendigen, aber aufwendigen und teuren Rückbau der riesigen Tagebaue stellt der Vertrag klar, dass die Entschädigung – 2,6 Milliarden Euro für RWE, 1,75 Milliarden für die Leag – genutzt werden muss, "die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken". Die Unternehmen sagen mit dem Vertrag außerdem zu, auf Klagen gegen den Kohleausstieg zu verzichten.

Redaktion beck-aktuell, 24. Juni 2020 (ergänzt durch Material der dpa).