Kabinett gibt grünes Licht für neues Windenergie-auf-See-Gesetz

Das Kabinett hat am 03.06.2020 die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Kern des Gesetzentwurfs sei eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Zudem sehe die geplante Neuregelung mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel vor. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete den Entwurf als "Meilenstein für die Offshore-Windenergie in Deutschland".

Ziele für 2040 festgelegt

Mit 20 Gigawatt in 2030 werde die Offshore-Windenergie wesentlich dazu beitragen, dass im Jahr 2030 ein Anteil erneuerbarer Energien von 65% am Bruttostromverbrauch erreicht werde, so Altmaier. Erstmals sei auch ein Ziel für 2040 festgelegt worden, das allen Akteuren eine langfristige Planung ermögliche und der Offshore-Windenergie einen verlässlichen Rahmen biete, betonte er.

Straffere Verwaltungsverfahren

Das Wind-auf-See-Gesetz schaffe die Voraussetzungen dafür, dass unter anderem die Verwaltungsverfahren gestrafft und beschleunigt würden und die Ausbauziele erreicht werden könnten. Zur Umsetzung der 20 Gigawatt bis zum Jahr 2030 hatten Bund, Länder und Netzbetreiber Anfang Mai 2002 Schritte in der Offshore-Vereinbarung "Mehr Strom vom Meer" vereinbart. Mit dem aktuellen Kabinettbeschluss setze die Regierung eine zentrale Aufgabe in ihrem Verantwortungsbereich um, so das Bundeswirtschaftsministerium. Für die erfolgreiche Entwicklung von Konzepten zur sonstigen Energiegewinnung, etwa zur Erzeugung grünen Wasserstoffes, soll die Vergabe der Rechte zur Nutzung der Bereiche zur sonstigen Energiegewinnung künftig ebenfalls durch das Windenergie-auf-See-Gesetz geregelt werden.

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2020.