Ersatz von Mindereinnahmen bei Gewerbesteuer
CDU, CSU und SPD hatten die Vorhaben bereits im Koalitionsausschuss Anfang Juni vereinbart. Der Bund will den Gemeinden die Hälfte der Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer ersetzen. Berechnungsgrundlage dafür sind die Prognosen in der Mai-Steuerschätzung. Für die Auszahlung sollen die Länder zuständig sein. Insgesamt erhalten die Gemeinden laut Bundesfinanzministerium im Jahr 2020 einen pauschalen Ausgleich von rund 11,8 Milliarden Euro.
Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung
Der Bund will zudem künftig bis zu 74% der Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen für Arbeitsuchende, die Grundsicherung beziehen. Das entspricht einem Anstieg um ein Viertel beziehungsweise um jährlich 3,4 Milliarden Euro.
Aufstockung bei Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR
Schließlich stockt der Bund auch seinen Anteil an den Erstattungen für Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR auf. Grundlage ist das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz. Der Bund will seinen Anteil um 10% auf 50% erhöhen, was eine Entlastung der Haushalte der neuen Länder um etwa 340 Millionen Euro jährlich bedeutet.