Kabinett bringt Sondervermögen für die Bundeswehr auf den Weg

Das Bundeskabinett hat das geplante 100 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Geplant ist dafür eine Grundgesetzänderung, für die die Ampelkoalition im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit auch Stimmen aus der Opposition braucht. Die Union im Bundestag lehnt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Version allerdings ab.

Weiteres Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens

Laut Referentenentwurf soll im Grundgesetz festgehalten werden, dass das Sondervermögen der "Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit" dient. Genauere Vorgaben zur Verwendung der Mittel sind dort demnach nicht geplant. Einem weiteren Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens soll ein Wirtschaftsplan mit konkreten Vorhaben angehängt werden. In der Bundesregierung ist umstritten, für welche Projekte genau der Sondertopf genutzt werden soll. Die Kredite sollen von der Schuldenbremse ausgenommen werden. Größere Investitionen mit einem Volumen von mehr als 25 Millionen Euro sollen noch vom Haushaltsausschuss des Bundestags genehmigt werden, bevor sie angestoßen werden können.

Union will Grundgesetzänderung so nicht zustimmen

Die Union im Bundestag lehnt die Grundgesetzänderung für die geplanten Bundeswehr-Milliarden in der vorgeschlagenen Version ab. "Der Ampel-Entwurf zur Einrichtung des Sondervermögens Bundeswehr im Grundgesetz ist für die Union so nicht zustimmungsfähig", sagte Haushälter Mathias Middelberg am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Es müsse eindeutig sein, dass die 100 Milliarden Euro vollständig der Bundeswehr und ihrer Ausstattung zukämen. "Die vorgelegte Formulierung 'zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit' lässt auch andere Verwendungen zu", sagte Middelberg. "Wir geben keinen Persilschein für 100 Milliarden Euro Mehrausgaben, ohne dass die Mittelverwendung klar bestimmt ist." Außerdem müsse die Unionsfraktion auch bei der konkreten Mittelverwendung eingebunden werden. Denkbar sei etwa ein Begleitgremium zur Verwendung des Sondervermögens, das mit qualifizierter Mehrheit entscheide.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2022 (dpa).