Verbraucher sollen künftig neue Klagemöglichkeiten
bekommen – für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der
VW-Abgas-Affäre. Das Bundeskabinett brachte am 09.05.2018 die
sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen
damit die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz
durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein
Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht
sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.
Anmeldung 50 Betroffener erforderlich
Voraussetzung ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist.
In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn
Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage
bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich
innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem
Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine
Musterfeststellungsklage möglich.
Nur bestimmte Verbraucherschutzverbände klagebefugt
Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein. Sie
müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände
stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen.
Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben.
Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Stadler, Musterfeststellungsklagen im deutschen Verbraucherrecht?, VuR 2018, 83
Gurkmann/Wernicke, Musterklage einführen?, DRiZ 2018, 92
Tilp/Schiefer, VW Dieselgate – die Notwendigkeit zur Einführung einer zivilrechtlichen Sammelklage,
NZV 2017, 14
Aus dem Nachrichtenarchiv
Barley macht Tempo für neue Verbraucher-Klagerechte, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.03.2018, becklink 2009436
Union und SPD wollen neue Klagerechte für Verbraucher, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.01.2018, becklink 2008778