Die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer soll 7,50 Euro pro Monat und Betreuung betragen und auf den Zeitraum Anfang 2024 bis Ende 2025 beschränkt werden. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sollen eine Sonderzahlung von 24 Euro pro Jahr und Betreuung erhalten. Buschmann sagte: "Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir bestehende Notlagen abfedern." Das liege im Interesse aller. "Denn jede und jeder kann auf Betreuung angewiesen sein."
Kosten von knapp 156 Millionen Euro
Aus der SPD-Fraktion hieß es, dass in den nun folgenden Beratungen im Bundestag eine weitere Verbesserung bei den Vorgaben für eine finanzielle Ausstattung der Beratungsvereine erreicht werden solle. "Dies funktioniert in vielen Bundesländern noch nicht optimal", hieß es bei den Sozialdemokraten. Auf die Länder sollen durch die Sonderzahlungen für berufliche Betreuer Kosten von knapp 156 Millionen Euro zukommen. Die Bundesländer müssen dem Gesetz zustimmen.