Kabinett billigt erleichtertes Vergaberecht für Bundeswehr

Das Bundeskabinett hat gestern eine "Formulierungshilfe" für den Gesetzentwurf "zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen der Bundeswehr" beschlossen, die auch Vorschriften zur Beschleunigung sowohl im Vergabe- als auch im Nachprüfungsverfahren enthält. Zuvor hatten Bundestag und der Bundesrat den Weg für das "Sondervermögen Bundeswehr" frei gemacht. Nun könnten die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit gestärkt, der Modernisierungsstau abgebaut und die Bundeswehr zeitgemäß ausgerüstet werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) mit, das in enger Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium die Formulierungshilfe ausgearbeitet hatte.

Vergaberechtliche Erleichterungen

Durch die geplanten Regelungen wird es den Vergabestellen der Bundeswehr für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht, vergaberechtliche Erleichterungen zu nutzen und damit Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Dies soll für Aufträge über die Lieferung von Militärausrüstung zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr und solche Bau- und Instandhaltungsleistungen gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Militärausrüstung stehen.

Kooperationen auf europäischer Ebene

Es sollen dem Gesetzentwurf zufolge mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen. Auch sollen Kooperationen auf europäischer Ebene intensiver genutzt werden. Aufgrund der veränderten Sicherheitsarchitektur soll damit künftig auch die gemeinsame Beschaffung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine noch größere Rolle spielen.

Sicherheitsinteresse im Fokus

Sicherheitsinteressen sollen laut BMWI im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren verstärkt Berücksichtigung finden. Dazu würden unter anderem Regelungen aufgenommen, die es dem Auftraggeber erlauben, Unternehmen aus Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.

Beschleunigtes Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren

Ferner sieht der Gesetzentwurf eine Beschleunigung beim Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren vor, indem zum Beispiel bei der Entscheidung über die Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden.

Abschluss noch vor Sommerpause

Die von der Bundesregierung beschlossene Formulierungshilfe dient als Grundlage für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf. Ziel ist es laut BMWi, das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen.

Gitta Kharraz, 22. Juni 2022.