Kabinett beschließt digitale Fahrzeug-Zulassung

Die Kfz-Zulassung wird digital: Das Kabinett hat die von Bundesminister Volker Wissing (FDP) vorgelegte Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung beschlossen. Sie soll - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - am 01.09.2023 in Kraft treten. Durch die neue Verordnung werde die Zulassung zudem schneller und günstiger, so Wissing. Für die Umsetzung der Verordnung sind die Bundesländer zuständig.

Digital zulassen und sofort losfahren

So soll es ab September möglich sein, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Als Nachweis dient der digitale Zulassungsbescheid. Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürfen bis zu 10 Tage lang ohne diese fahren. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden zudem im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger.

Digitale Abwicklung auch für Autohäuser und Zulassungsdienstleister

Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, können zudem nun auch erstmalig juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln. Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, können diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt, die sogenannte Zentrale Großkundenschnittstelle, in die i-Kfz-Portale einsteuern.

Redaktion beck-aktuell, 16. Februar 2023.

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