Kabinett beschließt Zinssenkung bei Steuer-Nachzahlungen
Lorem Ipsum
Björn Wylezich / stock.adobe.com

Steuerzahlerinnen und -zahler sollen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Das Kabinett beschloss am Mittwoch, dass die Zinssätze rückwirkend zum 01.01.2019 auf 0,15% pro Monat gesenkt werden sollen. Pro Jahr fallen damit statt 6% nur noch 1,8% Zinsen an. "Damit tragen wir dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Bundestag muss noch zustimmen

Eine Evaluierungsklausel solle zudem dafür sorgen, dass der Zinssatz auch künftig angemessen bleibe. Bevor er in Kraft treten kann, muss allerdings noch der Bundestag zustimmen. Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert. Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler.

Auslöser: Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hatte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6% im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärt (NVwZ 2021, 1445). Für die Neuregelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Nun dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Besonders bei Unternehmen kann es um größere Summen gehen.

Redaktion beck-aktuell, 30. März 2022 (dpa).