Kabinett beschließt Wohngeldreform

Das Bundeskabinett hat am 08.05.2019 den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform ("Wohngeldstärkungsgesetz") beschlossen. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, sollen mit der Reform Reichweite und Leistungsniveau des Wohngeldes angehoben werden. Außerdem beinhalte der Gesetzentwurf – historisch erstmalig – eine Dynamisierung des Wohngeldes, die ab 2022 greife.

Anpassung an aktuelle Entwicklungen

Die Reform sieht die Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation vor. Für einen Zwei-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, soll das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um circa 30% auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.

Zahl der Empfänger soll steigen

Vorgesehen ist zudem die Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform soll die Zahl der Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf circa 660.000 Haushalte steigen. Darunter seien auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen – wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe – angewiesen seien. Außerdem sollen die Arbeitsanreize verbessert werden (zusätzliches Einkommen soll das Wohngeld künftig in geringerem Maße reduzieren).

Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge

Die geplante Neuregelung sieht außerdem eine regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge vor, bis zu denen die Miete beziehungsweise Belastung (bei Wohnungseigentümern) berücksichtigt wird.

Mietenstufen sollen aktualisiert werden

Vorgesehen sei zudem die Neufestsetzung (Aktualisierung) der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen.

Neue Regelungen sollen ab 2020 greifen

Geplant sei die Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren, um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf soll nach Angaben des Ministeriums im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden, da das Wohngeld von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt wird. Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2020 in Kraft treten. Insgesamt würden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der Reform im Jahr 2020 auf rund 1,2 Milliarden Euro belaufen.

Redaktion beck-aktuell, 8. Mai 2019.

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