Kabinett beschließt Wohngelderhöhung

Das Bundeskabinett hat am 13.11.2019 einen Gesetzentwurf zur Wohngelderhöhung beschlossen. Dies teilte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit. Vorgesehen sei eine Erhöhung des Wohngeldvolumens um 10% ab 2021. Damit sollen die Empfänger bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung entlastet und ein Punkt aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt werden, so das Ministerium.

Rund 665.000 Haushalte sollen profitieren

Laut Ministerium soll die Entlastung in Form einer CO2-Komponente erfolgen und nach der Haushaltsgröße gestaffelt werden. Die CO2-Komponente werde dabei als Zuschlag zur Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen und bewirke so ein höheres Wohngeld. Dies führe im Jahr 2021 für einen 2-Personen-Haushalt zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 12 Euro pro Monat. Von der Entlastung bei der CO2-Bepreisung würden im Jahr 2021 rund 665.000 Haushalte profitieren. Neben den bisherigen Wohngeldhaushalten seien darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Wohngelderhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhielten.

Neuregelung soll 2021 in Kraft treten

Der Gesetzentwurf solle nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten werden. Das Gesetz bedürfe der Zustimmung des Bundesrates, da die zusätzlichen Wohngeldausgaben ab 2021 in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro von Bund und Ländern je zur Hälfte finanziert werden. Insgesamt würden sich die Wohngeldausgaben von Bund und Ländern nach der geplanten Wohngelderhöhung im Jahr 2021 auf rund 1,31 Milliarden Euro belaufen. Die neuen Regelungen sollen am 01.01.2021 in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 13. November 2019.