Einflussnahme soll deutlicher werden
Beide Regelungen treten gemeinsam am 01.01.2022 in Kraft. Künftig soll deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat.
Bußgeld bis 50.000 Euro droht
Das Gesetz verpflichtet Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, in einem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern zu machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld bis 50.000 Euro rechnen.
Beeinflussung durch Vorteile verboten
Der Kodex buchstabiert die Verhaltensregeln für Interessenvertreter nun detailliert aus. Sie dürfen beispielsweise keine Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Höhe der Vergütung vom Erfolg ihrer Arbeit abhängt. Es ist ihnen auch untersagt, ihre Gesprächspartner durch finanzielle oder andere Vorteile zu beeinflussen.