Kabinett beschließt verbindliche Frauenquote für Vorstände
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© Oliver Berg / dpa
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Das Bundeskabinett hat am 06.01.2021 einen Gesetzentwurf für eine verbindliche Frauenquote in Vorständen großer Unternehmen beschlossen. Dies hat das Bundesjustizministerium mitgeteilt. Der Entwurf sieht vor, dass in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern mindestens ein Vorstandsmitglied eine Frau sein muss.

Mindestens eine Frau in Vorständen großer Unternehmen

Der Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz – FüPoG II) soll das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiter entwickeln, seine Wirksamkeit verbessern und Lücken schließen. In Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, muss laut Entwurf mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Davon würden rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand hätten, betroffen sein, so das Ministerium. 

Begründungspflicht bei Zielgröße Null

Unternehmen sollen künftig darüber berichten müssen, warum sie sich das Ziel setzen, null Frauen in den Vorstand zu berufen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegten oder keine Begründung für die Zielgröße Null angäben, könnten künftig effektiver sanktioniert werden.

Quote auch für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes

Die feste Geschlechterquote von mindestens 30% in den Aufsichtsräten werde auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet. Das seien unter anderen die Deutsche Bahn AG, die Bundesdruckerei GmbH oder die Deutsche Flugsicherung. Für die rund 90 Unternehmen werde außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt.

Mindestbeteiligung auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts

Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit werde eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt. Das Mindestbeteiligungsgebot werde künftig für rund 155 Sozialversicherungsträger gelten. Der Bund setze sich auch das Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes bis Ende 2025 zu erreichen.

Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes 

Mehr Gleichstellung werde auch die Ausweitung der Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes erreichen. Künftig fielen bereits Gremien mit nur zwei Mitgliedern vom Bund darunter - wie beispielsweise der Aufsichtsrat der DB Cargo oder der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH - und rund 107 weitere Gremien des Bundes seien künftig adäquat mit Frauen zu besetzen.

Redaktion beck-aktuell, 7. Januar 2021.