Weniger Geld bei Anerkennung in anderem EU-Land
Deutlich weniger Geld als bisher soll künftig für Ausländer ausgegeben werden, die schon in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. "Deren Leistungen werden sozusagen auf die Rückfahrkarte begrenzt", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) am 17.04.2019 in Berlin. Das sei auch gut so.
"Leistungsabsenkungen" bei Unzuständigkeit
Für Menschen, für deren Asylantrag nach den sogenannten Dublin-Regeln eigentlich ein anderes EU-Land zuständig ist, seien "Leistungsabsenkungen" geplant. Sie sollen weniger erhalten, als die Regelsätze des Asylbewerberleistungsgesetzes vorsehen.
Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen
Das Kabinett beschloss zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Danach sollen Alleinstehende und Alleinerziehende neben Sachleistungen künftig 150 Euro statt 135 Euro pro Monat erhalten. Wer in einer der großen Erstaufnahmeeinrichtungen oder in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, bekommt allerdings nur 136 Euro.
Zugang zu Sprachkursen soll früher möglich sein
Arbeitswilligen Asylbewerbern will die Bundesregierung zudem früher Zugang zu Sprachkursen verschaffen – und zwar auch dann, wenn ihre Chancen, als Flüchtling anerkannt zu werden, gering sind. Davon ausgenommen sind nur "Geduldete mit ungeklärter Identität", da für sie ein generelles Arbeitsverbot gilt.