Kabinett beschließt Steuerentlastungsgesetz 2022

Die Bundesregierung will die ansteigenden Energiepreise mit steuerlichen Entlastungen abfedern. Dafür hat sie heute das Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den Weg gebracht, wie sie mitteilt. Danach sollen rückwirkend zum Jahresbeginn die Entfernungspauschale, der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag angehoben werden.

Anhebung von Entfernungspauschale, Grundfreibetrag und Arbeitnehmerpauschbetrag  

Laut Regierung wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steige um 363 Euro auf 10.347 Euro. Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) werde befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht. Dieser Schritt erfolge nun zwei Jahre eher als urspünglich geplant. Über die Mobilitätsprämie werde die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2022.